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Aktuelle Informationen - zuletzt bearbeitet am 13.05.2024:


Unter Downloads habe ich mehrere Arbeitshilfen aktualisiert.

Der gesetzliche Mindestlohn stieg ab 01.01.2024 von 12,00 EUR auf 12,41 EUR brutto je Zeitstunde.

Wie immer gilt: Haftung nur für steuerrechtliche Beratung im Einzelfall. Insbesondere keine Haftung für zivil- oder arbeitsrechtliche Auskünfte, für die Unterstützung bei der Erstellung von Anträgen und Anzeigen sowie generell für die Gewährung von Fördermitteln, Entschädigungen, Darlehen und KUG.
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