Das Entgelt für die durch uns erbrachten Tätigkeiten richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Dabei ermittelt sich die Gebühr nach dem Gegenstandswert (Umsatz, Gewinn, Einnahmen etc.) und dem Gebührensatz, wobei es dafür einen unteren Rahmensatz, einen Mittelsatz und einen oberen Rahmensatz gibt. Der Mittelsatz ist dabei für "mittelschwere Fälle" vorgesehen.

Abweichend von den Wertgebühren können für die Buchhaltung und weitere Tätigkeiten Pauschalgebühren vereinbart werden, welche sich nach dem verursachten Aufwand (beispielsweise Zeitaufwand mit Stundenverrechnungssatz) richten und teilweise deutlich unterhalb der StBVV-Gebühren liegen können.

Zur ersten Einschätzung der möglichen Gebühren haben wir folgende Dokumente bereitgestellt - bei den dargestellten Gebühren handelt es sich um allgemeine Angaben:


Bitte sprechen Sie uns hierzu an - gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Im Gegensatz zur Buchhaltung und Steuererklärung kann die Vergütung für die Lohnabrechnung einfacher standartisiert und damit transparent und aufwandsgerecht ermittelt werden. Daher existiert hierzu eine konkrete, für alle Mandanten gültige Preisliste, die hier jedoch nicht verlinkt werden kann.

Grundsätzlich können neben den aufgeführten Gebühren eine ganze Reihe weiterer Leistungen (Bescheidprüfung, Rechtsbehelfe und Anträge etc.) abgerechnet werden. Ob und in welcher Höhe eine Abrechnung stattfindet, richtet sich dabei nach dem Einzelfall.